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AKTIV Steuerberatungsgesellschaft mbH in Magdeburg
Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige die Steuererklärungen bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Werden Steuerpflichtige steuerlich beraten, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres.
Der Bund hat die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert, das bedeutet:
Veranlagungszeitraum 2021:
Veranlagungszeitraum 2022:
Veranlagungszeitraum 2023:
Veranlagungszeitraum 2024: