AKTIV Steuerberatungsgesellschaft mbH in Magdeburg

Aktuelles

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Frist zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert:

Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige die Steuererklärungen bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Werden Steuerpflichtige steuerlich beraten, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres.

Der Bund hat die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert, das bedeutet:

Veranlagungszeitraum 2021:

  • Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2021 der 31. August 2023.

    (Ohne steuerliche Beratung ist die Frist für Ihre Steuererklärungen für 2021 zum 31.10.2022 bereits abgelaufen.

Veranlagungszeitraum 2022:

  • Ohne steuerliche Beratung müssen Sie Ihre Steuererklärungen für 2022 bis zum 30. September 2023 abgeben.
  • Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2022 der 31. Juli 2024.

Veranlagungszeitraum 2023:

  • Ohne steuerliche Beratung müssen Sie Ihre Steuererklärungen für 2023 bis zum 31. August 2024 abgeben.
  • Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2023 der 31. Mai 2025.

Veranlagungszeitraum 2024:

  • Ohne steuerliche Beratung müssen Sie Ihre Steuererklärungen für 2024 bis zum 31. Juli 2025 abgeben.
  • Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2023 der 30. April 2026.

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